§ 16 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind über sämtliche Modelle einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Mutterschaft/Väterkarenz zu informieren§ 16 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

(2) Durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg sowie durch begleitende Maßnahmen (Umorganisation, Reduzierung des Aufgabenbereiches) soll der Wiedereinstieg und die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz unterstützt werden.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
(1) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind über sämtliche Modelle einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Mutterschaft/Väterkarenz zu informieren§ 16 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

(2) Durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg sowie durch begleitende Maßnahmen (Umorganisation, Reduzierung des Aufgabenbereiches) soll der Wiedereinstieg und die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz unterstützt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten