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(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, LGBl. Nr. 74/1999§ 20 L-FFP in der Fassung LGBl. Nr. 77/1999, außer Kraftseit 31.07.2024 weggefallen.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, LGBl. Nr. 74/1999§ 20 L-FFP in der Fassung LGBl. Nr. 77/1999, außer Kraftseit 31.07.2024 weggefallen.