§ 20 L-FFP (weggefallen)

Landes-Frauenförderungsprogramm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2003, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, LGBl. Nr. 74/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 77/1999, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1999, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 1999,, außer Kraft.
§ 20 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2024

In Kraft vom 29.03.2003 bis 31.07.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2003, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, LGBl. Nr. 74/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 77/1999, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1999, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 1999,, außer Kraft.
§ 20 L-FFP seit 31.07.2024 weggefallen.

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