Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zur Ermittlung der zu gewährenden Zuschüsse und zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung hat der Antragsteller jedwede von der Landesregierung hiefür als geeignet angesehenen Nachweise zur Einsicht und Prüfung vorzulegen und über Aufforderung alle geforderten Auskünfte zu erteilen.
(2) Zur Ermittlung der zu gewährenden Zuschüsse und zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung hat der Antragsteller jedwede von der Landesregierung hiefür als geeignet angesehenen Nachweise zur Einsicht und Prüfung vorzulegen und über Aufforderung alle geforderten Auskünfte zu erteilen.