§ 11 St-KBFG (weggefallen)

Kinderbetreuungsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2020 bis 31.12.9999
Zuschüsse dürfen nur für Vorhaben gewährt werden, die den Bestimmungen des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/2000§ 11 St-KBFG, entsprechen seit 14.09.2020 weggefallen.

Stand vor dem 14.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 14.09.2020
Zuschüsse dürfen nur für Vorhaben gewährt werden, die den Bestimmungen des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/2000§ 11 St-KBFG, entsprechen seit 14.09.2020 weggefallen.

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