§ 14 St-KBFG (weggefallen)

Kinderbetreuungsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2020 bis 31.12.9999
Das Vermögen des Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen ist zinsbringend anzulegen§ 14 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen. Die Zinserträge sind diesem Fonds zuzuleiten.

Stand vor dem 14.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 14.09.2020
Das Vermögen des Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen ist zinsbringend anzulegen§ 14 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen. Die Zinserträge sind diesem Fonds zuzuleiten.

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