§ 18 St-KBFG (weggefallen)

Kinderbetreuungsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2020 bis 31.12.9999
Hinsichtlich des Personenstandes ist von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch auszugehen§ 18 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

Stand vor dem 14.09.2020

In Kraft vom 25.09.2010 bis 14.09.2020
Hinsichtlich des Personenstandes ist von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch auszugehen§ 18 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

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