Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) § 2 und der III. Abschnitt, dieser jedoch nur hinsichtlich der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.
(2) § 2 und der III. Abschnitt, dieser jedoch nur hinsichtlich der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.