§ 33a GAEG 2008 Inkrafttreten von Novellen

Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.04.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.

(2) Die Einfügung des § 15 Abs. 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 5 Abs. 4, des § 8 Abs. 4, des § 13 Abs. 7, des § 15 Abs. 2 und 3a Z 3, des § 23 Abs. 2, des § 27, des § 29 Abs. 1 und des § 32 Abs. 7 bis 9 sowie der Entfall der §§ 26 und 29 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) In der Fassung der 5. GAEG-Novelle, LGBl. Nr. 28/2015, treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 4, § 7, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 6 und 7, § 13, § 14 Abs. 4 und 5, § 15 Abs. 1 und 2 sowie § 32a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. April 2015, in Kraft; gleichzeitig tritt § 32 Abs. 2 bis 9 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2009, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 28/2015

Stand vor dem 27.04.2015

In Kraft vom 01.10.2013 bis 27.04.2015

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.

(2) Die Einfügung des § 15 Abs. 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 5 Abs. 4, des § 8 Abs. 4, des § 13 Abs. 7, des § 15 Abs. 2 und 3a Z 3, des § 23 Abs. 2, des § 27, des § 29 Abs. 1 und des § 32 Abs. 7 bis 9 sowie der Entfall der §§ 26 und 29 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) In der Fassung der 5. GAEG-Novelle, LGBl. Nr. 28/2015, treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 4, § 7, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 6 und 7, § 13, § 14 Abs. 4 und 5, § 15 Abs. 1 und 2 sowie § 32a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. April 2015, in Kraft; gleichzeitig tritt § 32 Abs. 2 bis 9 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2009, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 28/2015

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