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Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. | das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 17/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, | |||||||||
2. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1979 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 26/1979 (Zone III), | |||||||||
3. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 1982 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 90/1982 (Zone IV), | |||||||||
4. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 1991 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 2/1992 (Zone V). |
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. | das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 17/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, | |||||||||
2. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1979 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 26/1979 (Zone III), | |||||||||
3. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 1982 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 90/1982 (Zone IV), | |||||||||
4. | die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 1991 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 2/1992 (Zone V). |