§ 34 GAEG 2008 Außerkrafttreten

Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2008 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 17/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001,

2.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1979 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 26/1979 (Zone III),

3.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 1982 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 90/1982 (Zone IV),

4.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 1991 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 2/1992 (Zone V).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2008 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 17/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001,

2.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1979 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 26/1979 (Zone III),

3.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 1982 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 90/1982 (Zone IV),

4.

die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 1991 über die Einbeziehung weiterer Stadtteile von Graz in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 2/1992 (Zone V).

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