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(1) Die Änderung des § 1 Abs. 2, § 4, § 5 und § 7 lit. c sowie der Entfall der §§ 11 und 12 und die Umbenennung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/1998 ist am 1. August 1998 in Kraft getreten.
(2) Die Einfügung des IIa. Abschnittes durch die Novelle LGBl. Nr. 15/1999 ist am 1. April 1999 in Kraft getreten.
(3) Die Einfügung des Abs. 4a und 4b in § 12, die Neufassung des § 12 Abs. 6 und die Umbenennung des III. Abschnittes durch die Novelle LGBl. Nr. 24/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. März 2002, in Kraft.
(4) (Verfassungsbestimmung) Der Entfall der Bezeichnung,(Verfassungsbestimmung)‘ in § 6 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(5) Die Änderung des § 6 Abs. 3 und die Anfügung des § 6 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(6) Die Änderung des Gesetzestitels, der Überschrift des § 6, des § 6 Abs. 2 und 4 Z 3 und des § 7 lit. b sowie Einfügung des § 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 130/2014 tritt § 6 Abs. 1 mit 31. Dezember 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2002, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 130/2014, LGBl. Nr. 75/2019
(1) Die Änderung des § 1 Abs. 2, § 4, § 5 und § 7 lit. c sowie der Entfall der §§ 11 und 12 und die Umbenennung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/1998 ist am 1. August 1998 in Kraft getreten.
(2) Die Einfügung des IIa. Abschnittes durch die Novelle LGBl. Nr. 15/1999 ist am 1. April 1999 in Kraft getreten.
(3) Die Einfügung des Abs. 4a und 4b in § 12, die Neufassung des § 12 Abs. 6 und die Umbenennung des III. Abschnittes durch die Novelle LGBl. Nr. 24/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. März 2002, in Kraft.
(4) (Verfassungsbestimmung) Der Entfall der Bezeichnung,(Verfassungsbestimmung)‘ in § 6 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(5) Die Änderung des § 6 Abs. 3 und die Anfügung des § 6 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(6) Die Änderung des Gesetzestitels, der Überschrift des § 6, des § 6 Abs. 2 und 4 Z 3 und des § 7 lit. b sowie Einfügung des § 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 130/2014 tritt § 6 Abs. 1 mit 31. Dezember 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2002, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 130/2014, LGBl. Nr. 75/2019