§ 8 StGAB 2016

Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2020 bis 31.12.9999

Wenn landesgesetzlich Voraussetzungen oder Verfahren für die Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer gegenüber diesem Gesetz benachteiligend sind, ist dieses Gesetz sinngemäß anzuwenden, soweit es erforderlich ist, um eine unsachliche Schlechterstellung zu beseitigen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020

Stand vor dem 02.11.2020

In Kraft vom 26.11.2016 bis 02.11.2020

Wenn landesgesetzlich Voraussetzungen oder Verfahren für die Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer gegenüber diesem Gesetz benachteiligend sind, ist dieses Gesetz sinngemäß anzuwenden, soweit es erforderlich ist, um eine unsachliche Schlechterstellung zu beseitigen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020

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