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Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
| Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom | |||||||||
2. | Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25-34. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2019, LGBl. Nr. 97/2020
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
| Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom | |||||||||
2. | Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25-34. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2019, LGBl. Nr. 97/2020