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Legende:
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(2) Haben mehrere gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los, wer von ihnen in die engere Wahl kommt.
(3) Ergibt sich auch bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los. Das Gleiche ist der Fall, wenn bei einer Mandatsaufteilung nach § 62 Abs. 5 zwei Parteien den gleichen Anspruch auf ein Mandat haben.
(2) Haben mehrere gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los, wer von ihnen in die engere Wahl kommt.
(3) Ergibt sich auch bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los. Das Gleiche ist der Fall, wenn bei einer Mandatsaufteilung nach § 62 Abs. 5 zwei Parteien den gleichen Anspruch auf ein Mandat haben.