§ 70 GeoLT 2005 (weggefallen)

Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2015 bis 31.12.9999
(1) Die Anfragen sind spätestens am dritten Tag vor der Sitzung des Landtages, in der sie aufgerufen werden sollen, bis 10 Uhr schriftlich einzubringen§ 70 GeoLT 2005 seit 15.06.2015 weggefallen. In diese Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet.

(2) Die Präsidentin/Der Präsident reiht die in der Fragestunde zum Aufruf gelangenden Anfragen entsprechend der alphabetischen bzw. der umgekehrt alphabetischen Reihenfolge der befragten Regierungsmitglieder.

(3) Beim Aufruf ist die Frage von der Fragestellerin/vom Fragesteller mündlich zu wiederholen.

Stand vor dem 15.06.2015

In Kraft vom 25.10.2005 bis 15.06.2015
(1) Die Anfragen sind spätestens am dritten Tag vor der Sitzung des Landtages, in der sie aufgerufen werden sollen, bis 10 Uhr schriftlich einzubringen§ 70 GeoLT 2005 seit 15.06.2015 weggefallen. In diese Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet.

(2) Die Präsidentin/Der Präsident reiht die in der Fragestunde zum Aufruf gelangenden Anfragen entsprechend der alphabetischen bzw. der umgekehrt alphabetischen Reihenfolge der befragten Regierungsmitglieder.

(3) Beim Aufruf ist die Frage von der Fragestellerin/vom Fragesteller mündlich zu wiederholen.

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