Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (St-GeOA) Fundstelle (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Mai 2012 über die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung – St-GeOA)
Stammfassung: LGBl. Nr. 52/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wird mit Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung und, soweit Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Fundstelle seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.08.2012 bis 30.06.2019
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Mai 2012 über die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung – St-GeOA)
Stammfassung: LGBl. Nr. 52/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wird mit Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung und, soweit Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Fundstelle seit 30.06.2019 weggefallen.

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