§ 1 St-GeOA (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Das in der Steiermark bestehende Amt der Landesregierung führt die Bezeichnung „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“§ 1 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Das Amt ist der Geschäftsapparat der Landesregierung und der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes und jener anderen Landesorgane, hinsichtlich derer dies gesetzlich vorgesehen ist.

(3) Das Amt hat überdies behördliche Aufgaben wahrzunehmen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.08.2012 bis 30.06.2019
(1) Das in der Steiermark bestehende Amt der Landesregierung führt die Bezeichnung „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“§ 1 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Das Amt ist der Geschäftsapparat der Landesregierung und der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes und jener anderen Landesorgane, hinsichtlich derer dies gesetzlich vorgesehen ist.

(3) Das Amt hat überdies behördliche Aufgaben wahrzunehmen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

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