§ 3 St-GeOA (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Landeshauptfrau/Der Landeshauptmann ist Vorstand des Amtes§ 3 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Unter der unmittelbaren Aufsicht der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes obliegt die Leitung des Inneren Dienstes des Amtes der Landesamtsdirektorin/dem Landesamtsdirektor.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.08.2012 bis 30.06.2019
(1) Die Landeshauptfrau/Der Landeshauptmann ist Vorstand des Amtes§ 3 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Unter der unmittelbaren Aufsicht der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes obliegt die Leitung des Inneren Dienstes des Amtes der Landesamtsdirektorin/dem Landesamtsdirektor.

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