§ 9 St-GeOA (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben haben die Vorgesetzten ihre unmittelbar nachgeordneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über alle wesentlichen Umstände zu informieren§ 9 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben ihre unmittelbaren Vorgesetzten über alle wesentlichen Vorgänge in ihrem Arbeitsbereich umfassend und zeitgerecht zu informieren, damit diese den für die Erfüllung ihrer fachlichen und führungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Überblick über den gesamten ihnen nachgeordneten Bereich erhalten.

(3) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben einander über die für die Besorgung ihrer Aufgaben wesentlichen Umstände zu informieren.

(4) Zur Ermittlung und Feststellung von Zielen sowie zur Information und gemeinsamen Erörterung von Fragen, die sich aus der Besorgung der Aufgaben ergeben, sind regelmäßig Besprechungen mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern abzuhalten.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.08.2012 bis 30.06.2019
(1) Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben haben die Vorgesetzten ihre unmittelbar nachgeordneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über alle wesentlichen Umstände zu informieren§ 9 St-GeOA seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben ihre unmittelbaren Vorgesetzten über alle wesentlichen Vorgänge in ihrem Arbeitsbereich umfassend und zeitgerecht zu informieren, damit diese den für die Erfüllung ihrer fachlichen und führungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Überblick über den gesamten ihnen nachgeordneten Bereich erhalten.

(3) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben einander über die für die Besorgung ihrer Aufgaben wesentlichen Umstände zu informieren.

(4) Zur Ermittlung und Feststellung von Zielen sowie zur Information und gemeinsamen Erörterung von Fragen, die sich aus der Besorgung der Aufgaben ergeben, sind regelmäßig Besprechungen mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern abzuhalten.

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