Art. 2 Stmk. GLG (weggefallen)

Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2016 bis 31.12.9999

1.

Die Änderungen gemäß Artikel I Z. 1 lit. b, Z. 4, Z. 5 und Z. 6 treten mit dem in Artikel II Z. 1 der Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 2015, GZ: LAD-257740/2015-33) angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kund zu machen.

2.

Die übrigen Änderungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Oktober 2015, in Kraft.

AnmArt.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015

2 Stmk. GLG (weggefallen) seit 24.05.2016 weggefallen.

Stand vor dem 23.05.2016

In Kraft vom 24.10.2015 bis 23.05.2016

1.

Die Änderungen gemäß Artikel I Z. 1 lit. b, Z. 4, Z. 5 und Z. 6 treten mit dem in Artikel II Z. 1 der Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Oktober 2015, GZ: LAD-257740/2015-33) angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kund zu machen.

2.

Die übrigen Änderungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Oktober 2015, in Kraft.

AnmArt.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015

2 Stmk. GLG (weggefallen) seit 24.05.2016 weggefallen.

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