Art. 3 Stmk. GLG (weggefallen)

Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2015 bis 31.12.9999
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft die Rechtssachen und fachlichen Angelegenheiten, Verwaltung der Berufs- und Fachschulen sowie der Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für SchülerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bestimmt sind, Lernbeihilfen sowie Schul- und Heimbeihilfen für SchülerInnenArt.

Anm 3 Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015

GLG (weggefallen) seit 22.11.2015 weggefallen.

Stand vor dem 21.11.2015

In Kraft vom 24.10.2015 bis 21.11.2015
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft die Rechtssachen und fachlichen Angelegenheiten, Verwaltung der Berufs- und Fachschulen sowie der Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für SchülerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bestimmt sind, Lernbeihilfen sowie Schul- und Heimbeihilfen für SchülerInnenArt.

Anm 3 Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015

GLG (weggefallen) seit 22.11.2015 weggefallen.

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