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Personenbezogene Bezeichnungen werdenDieses Gesetz gilt für alle Gemeinden der Steiermark, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz.
Anm.: in diesem Gesetz in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form verwendet. Bei der Anwendung der personenbezogenen Bezeichnungen auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.Fassung LGBl. Nr. 71/2019
Personenbezogene Bezeichnungen werdenDieses Gesetz gilt für alle Gemeinden der Steiermark, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz.
Anm.: in diesem Gesetz in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form verwendet. Bei der Anwendung der personenbezogenen Bezeichnungen auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.Fassung LGBl. Nr. 71/2019