§ 24 GWO Teilnahme an der Wahl

Gemeindewahlordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.09.2019 bis 31.12.9999

An der Wahl nehmen nur wahlberechtigte Personen teil, deren Namen im abgeschlossenen WählerInnenverzeichnisWählerverzeichnis enthalten sind.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019

Stand vor dem 20.09.2019

In Kraft vom 04.07.2009 bis 20.09.2019

An der Wahl nehmen nur wahlberechtigte Personen teil, deren Namen im abgeschlossenen WählerInnenverzeichnisWählerverzeichnis enthalten sind.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019

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