§ 92 GWO (weggefallen)

Gemeindewahlordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates eine Wahlordnung zu erlassen§ 92 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. Diese hat insbesondere Näheres über das Wahlverfahren, die Erfassung und Verzeichnung der wahlberechtigten Personen, das amtliche Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, das von der Gemeindewahlbehörde durchzuführende Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren sowie die Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen und die Reihung der nicht gewählten wahlwerbenden Personen, zu regeln.

Stand vor dem 29.01.2024

In Kraft vom 04.07.2009 bis 29.01.2024
Die Landesregierung hat für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates eine Wahlordnung zu erlassen§ 92 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. Diese hat insbesondere Näheres über das Wahlverfahren, die Erfassung und Verzeichnung der wahlberechtigten Personen, das amtliche Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, das von der Gemeindewahlbehörde durchzuführende Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren sowie die Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen und die Reihung der nicht gewählten wahlwerbenden Personen, zu regeln.

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