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Legende:
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(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
(2) Verweise auf VorschriftenAnm.: in der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:Fassung LGBl. Nr. 136/2016
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(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
(2) Verweise auf VorschriftenAnm.: in der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:Fassung LGBl. Nr. 136/2016
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