§ 16 UUIG

Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2019 bis 31.12.9999

Bis spätestens 31. Mai 2012 und danach alle fünf Jahre hat die Landesregierung für den Ballungsraum Salzburg strategische Teil-Umgebungslärmkarten für alle in diesem Gebiet gelegenen IPPC-Anlagen auszuarbeiten oder bereits bestehende strategische Teil-Umgebungslärmkarten zu überprüfen. Diese strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sind mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Angaben dem Bundesministerium für Land-Nachhaltigkeit und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTourismus bekannt zu geben.

Stand vor dem 17.07.2019

In Kraft vom 01.10.2007 bis 17.07.2019

Bis spätestens 31. Mai 2012 und danach alle fünf Jahre hat die Landesregierung für den Ballungsraum Salzburg strategische Teil-Umgebungslärmkarten für alle in diesem Gebiet gelegenen IPPC-Anlagen auszuarbeiten oder bereits bestehende strategische Teil-Umgebungslärmkarten zu überprüfen. Diese strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sind mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Angaben dem Bundesministerium für Land-Nachhaltigkeit und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTourismus bekannt zu geben.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten