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Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten
Tierart Anforderungen
Rinder Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18 Sbg. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Reinrassige Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Hybride Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Schafe und Anforderungen nach Artikel 1 der Entscheidung
Ziegen 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen für die
Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma, ihren
Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210, geändert
durch die Entscheidung 2004/186/EG der Kommission
vom 16. Februar 2004 zur Änderung bestimmter
Anhänge der Entscheidung 96/510/EG hinsichtlich
der tierzüchterischen Bedingungen für die Einfuhr
von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden,
ABl Nr L 57
Equiden Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten
Tierart Anforderungen
Rinder Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18 Sbg. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Reinrassige Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Hybride Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57
Schafe und Anforderungen nach Artikel 1 der Entscheidung
Ziegen 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen für die
Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma, ihren
Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210, geändert
durch die Entscheidung 2004/186/EG der Kommission
vom 16. Februar 2004 zur Änderung bestimmter
Anhänge der Entscheidung 96/510/EG hinsichtlich
der tierzüchterischen Bedingungen für die Einfuhr
von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden,
ABl Nr L 57
Equiden Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli
1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,
ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,
geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der
Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung
bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG
hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für
die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L 57