Anl. 5 Sbg. TZG (weggefallen)

Salzburger Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
AnlageAnl. 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten

Tierart Anforderungen

Rinder Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18 Sbg. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Reinrassige Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Hybride Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Schafe und Anforderungen nach Artikel 1 der Entscheidung

Ziegen 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen für die

Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma, ihren

Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210, geändert

durch die Entscheidung 2004/186/EG der Kommission

vom 16. Februar 2004 zur Änderung bestimmter

Anhänge der Entscheidung 96/510/EG hinsichtlich

der tierzüchterischen Bedingungen für die Einfuhr

von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden,

ABl Nr L 57

Equiden Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.05.2009 bis 31.07.2021
AnlageAnl. 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten

Tierart Anforderungen

Rinder Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18 Sbg. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Reinrassige Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Hybride Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Zuchtschweine Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

Schafe und Anforderungen nach Artikel 1 der Entscheidung

Ziegen 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli 1996 über

Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen für die

Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma, ihren

Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210, geändert

durch die Entscheidung 2004/186/EG der Kommission

vom 16. Februar 2004 zur Änderung bestimmter

Anhänge der Entscheidung 96/510/EG hinsichtlich

der tierzüchterischen Bedingungen für die Einfuhr

von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden,

ABl Nr L 57

Equiden Anforderungen nach Artikel 1, 2 und 6 der

Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli

1996 über Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen

für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma,

ihren Eizellen und Embryonen, ABl Nr L 210,

geändert durch die Entscheidung 2004/186/EG der

Kommission vom 16. Februar 2004 zur Änderung

bestimmter Anhänge der Entscheidung 96/510/EG

hinsichtlich der tierzüchterischen Bedingungen für

die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von

Equiden, ABl Nr L 57

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