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Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen
und Embryonen aus Drittstaaten
Tierart Samen Samen von Tieren, Eizellen und Embryonen
die keiner
Leistungsprüfung
oder Zuchtwertschätzung
unterzogen wurden
Rinder Anforderungen nach Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 undAnl. 6 Artikel 2 der Ent- Artikel 4,5 und 6
der Entscheidung scheidung 96/509/EG der Entscheidung
96/510/EG der Kom- der Kommission vom 96/510/EG der Kom-
mission vom 18Sbg. 18TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Juli 1996 über mission vom 18.
Juli 1996 über Ab- genealogische und Juli 1996 über Ab-
stammungs- und tierzüchterische stammungs- und
Zuchtbescheinigungen Anfroderungen bei Zuchtbescheinigun-
für die Einfuhr von der Einfuhr von gen für die Ein-
Zuchttieren, ihrem Sperma bestimmter fuhr von Zucht-
Sperma, ihren Ei- Tiere, ABl Nr L 210 tieren, ihrem
zellen und Embryonen, Sperma, ihren Ei-
ABl Nr L 210, geändert zellen und Embry-
durch die Entscheidung onen, ABl Nr L 210,
2004/186/EG der Kom- geändert durch die
mission vom 16. Februar Entscheidung
2004 zur Änderung 2004/186/EG der
bestimmter Anhänge der Kommission vom
Entscheidung 96/510/EG 16. Februar 2004
hinsichtlich der zur Änderung
tierzüchterischen bestimmter Anhänge
Bedingungen für die der Entscheidung
Einfuhr von Sperma, 96/510/EG hinsicht-
Eizellen und Embryonen lich der tier-
von Equiden, ABl Nr L 57 züchterischen
Bedingungen für
die Einfuhr von
Sperma, Eizellen
und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L
57
Rein-
rassige
Zucht-
schweine Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach
nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6
und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung
scheidung 96/509/EG der 96/510/EG der
96/510/EG der Kommission vom Kommission vom
Kommission vom 18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
18. Juli 1996 genealogische und Abstammungs- und
über Abstammungs- tierzüchterische Zuchtbescheinigun-
und Zuchtbeschei- Anforderungen bei gen für die Ein-
nigungen für die der Einfuhr von fuhr von Zucht-
Einfuhr von Sperma bestimmter tieren, ihrem
Zuchttieren, Tiere, ABl Nr Sperma, ihren
ihrem Sperma, L 210 Eizellen und Em-
ihren Eizellen bryonen, ABl Nr
und Embryonen, 210, geändert durch
ABl Nr L 210, die Entscheidung
geändert durch 2004/186/EG der
die Entscheidung Kommission vom
2004/186/EG der 16. Februar 2004
Kommission vom zur Änderung be-
16. Februar 2004 stimmter Anhänge
zur Änderung be- der Entscheidung
stimmter Anhänge 96/510/EG hinsicht-
der Entscheidung lich der tier-
96/510/EG hinsichtlich züchterischen
der tierzüchterischen Bedingungen für die
Bedingungen für die Einfuhr von Sperma,
Einfuhr von Sperma, Eizellen und Em-
Eizellen und Embryonen bryonen von Equiden,
von Equiden, ABl Nr L 57 ABl Nr L 57
Hybride
Zucht-
schweine Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 und 6 Artikel 4,5 und 6
der Entscheidung der Entscheidung
96/510/EG der 96/510/EG der
Kommission vom Kommission vom
18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Abstammungs- und
Zuchtbescheinigungen Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von für die Einfuhr von
Zuchttieren, ihrem Zuchttieren, ihrem
Sperma, ihren Ei- Sperma, ihren Ei-
zellen und Embryonen, zellen und Embyronen,
ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert
durch die Entschei- durch die Entschei-
dung 2004/186/EG der dung 2004/186/EG der
Kommission vom Kommission vom
16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur
Änderung bestimmter Änderung bestimmter
Anhänge der Ent- Anhänge der Ent-
scheidung 96/510/EG scheidung 96/510/EG
hinsichtlich der hinsichtlich der
tierzüchterischen tierzüchterischen
Bedingungen für die Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,
Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen
von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L
57
Schafe und
Ziegen Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach
nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6
und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung der
scheidung der 96/509/EG der Kommission 96/510/EG
Kommission Kommission vom vom 18. Juli 1996 über
96/510/EG vom 18. Juli 1996 über Abstammungs- und
18. Juli 1996 genealogische und Zuchtbescheinigungen
über Abstam- tierzüchterische für die Einfuhr von
mungs- und Anforderungen bei Zuchttieren, ihrem
Zuchtbescheini- der Einfuhr von Sperma, ihren Eizellen
gungen für die Sperma bestimmter und Embryonen, ABl Nr
Einfuhr von Tiere, ABl Nr L 210, geändert durch
Zuchttieren, L 210 die Entscheidung
ihrem Sperma, 2004/186/EG der
ihren Eizellen Kommission vom 16.
und Embryonen, Februar 2004 zur
ABl Nr L 210, Änderung bestimmter
geändert durch Anhänge der Entschei-
die Entscheidung dung 96/510/EG hin-
2004/186/EG der sichtlich der tier-
Kommission vom züchterischen Be-
16. Februar 2004 dingungen für die
zur Änderung be- Einfuhr von Sperma,
stimmter Anhänge Eizellen und Embryonen
der Entscheidung von Equiden, ABl Nr
96/510/EG hin- L 57
sichtlich der
tierzüchterischen
Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma,
Eizellen und
Embryonen von Equiden
ABl Nr L 57
Equiden Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 und 6 der Artikel 4,5 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG Entscheidung 96/510/EG
der Kommission vom der Kommission vom
18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Zucht- Abstammungs- und Zucht-
bescheinigungen für die bescheinigungen für die
Einfuhr von Zuchttieren, Einfuhr von Zuchttieren,
ihrem Sperma, ihren Ei- ihrem Sperma, ihren Ei-
zellen und Embryonen, zellen und Embryonen,
ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert
durch die Entscheidung durch die Entscheidung
2004/186/EG der 2004/186/EG der
Kommission vom Kommission vom
16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur
Änderung bestimmter Änderung bestimmter
Anhänge der Entscheidung Anhänge der Entscheidung
96/510/EG hinsichtlich 96/510/EG hinsichtlich
der tierzüchterischen der tierzüchterischen
Bedingungen für die Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,
Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen
von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L 57
Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen
und Embryonen aus Drittstaaten
Tierart Samen Samen von Tieren, Eizellen und Embryonen
die keiner
Leistungsprüfung
oder Zuchtwertschätzung
unterzogen wurden
Rinder Anforderungen nach Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 undAnl. 6 Artikel 2 der Ent- Artikel 4,5 und 6
der Entscheidung scheidung 96/509/EG der Entscheidung
96/510/EG der Kom- der Kommission vom 96/510/EG der Kom-
mission vom 18Sbg. 18TZG seit 31.07.2021 weggefallen. Juli 1996 über mission vom 18.
Juli 1996 über Ab- genealogische und Juli 1996 über Ab-
stammungs- und tierzüchterische stammungs- und
Zuchtbescheinigungen Anfroderungen bei Zuchtbescheinigun-
für die Einfuhr von der Einfuhr von gen für die Ein-
Zuchttieren, ihrem Sperma bestimmter fuhr von Zucht-
Sperma, ihren Ei- Tiere, ABl Nr L 210 tieren, ihrem
zellen und Embryonen, Sperma, ihren Ei-
ABl Nr L 210, geändert zellen und Embry-
durch die Entscheidung onen, ABl Nr L 210,
2004/186/EG der Kom- geändert durch die
mission vom 16. Februar Entscheidung
2004 zur Änderung 2004/186/EG der
bestimmter Anhänge der Kommission vom
Entscheidung 96/510/EG 16. Februar 2004
hinsichtlich der zur Änderung
tierzüchterischen bestimmter Anhänge
Bedingungen für die der Entscheidung
Einfuhr von Sperma, 96/510/EG hinsicht-
Eizellen und Embryonen lich der tier-
von Equiden, ABl Nr L 57 züchterischen
Bedingungen für
die Einfuhr von
Sperma, Eizellen
und Embryonen von
Equiden, ABl Nr L
57
Rein-
rassige
Zucht-
schweine Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach
nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6
und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung
scheidung 96/509/EG der 96/510/EG der
96/510/EG der Kommission vom Kommission vom
Kommission vom 18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
18. Juli 1996 genealogische und Abstammungs- und
über Abstammungs- tierzüchterische Zuchtbescheinigun-
und Zuchtbeschei- Anforderungen bei gen für die Ein-
nigungen für die der Einfuhr von fuhr von Zucht-
Einfuhr von Sperma bestimmter tieren, ihrem
Zuchttieren, Tiere, ABl Nr Sperma, ihren
ihrem Sperma, L 210 Eizellen und Em-
ihren Eizellen bryonen, ABl Nr
und Embryonen, 210, geändert durch
ABl Nr L 210, die Entscheidung
geändert durch 2004/186/EG der
die Entscheidung Kommission vom
2004/186/EG der 16. Februar 2004
Kommission vom zur Änderung be-
16. Februar 2004 stimmter Anhänge
zur Änderung be- der Entscheidung
stimmter Anhänge 96/510/EG hinsicht-
der Entscheidung lich der tier-
96/510/EG hinsichtlich züchterischen
der tierzüchterischen Bedingungen für die
Bedingungen für die Einfuhr von Sperma,
Einfuhr von Sperma, Eizellen und Em-
Eizellen und Embryonen bryonen von Equiden,
von Equiden, ABl Nr L 57 ABl Nr L 57
Hybride
Zucht-
schweine Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 und 6 Artikel 4,5 und 6
der Entscheidung der Entscheidung
96/510/EG der 96/510/EG der
Kommission vom Kommission vom
18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Abstammungs- und
Zuchtbescheinigungen Zuchtbescheinigungen
für die Einfuhr von für die Einfuhr von
Zuchttieren, ihrem Zuchttieren, ihrem
Sperma, ihren Ei- Sperma, ihren Ei-
zellen und Embryonen, zellen und Embyronen,
ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert
durch die Entschei- durch die Entschei-
dung 2004/186/EG der dung 2004/186/EG der
Kommission vom Kommission vom
16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur
Änderung bestimmter Änderung bestimmter
Anhänge der Ent- Anhänge der Ent-
scheidung 96/510/EG scheidung 96/510/EG
hinsichtlich der hinsichtlich der
tierzüchterischen tierzüchterischen
Bedingungen für die Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,
Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen
von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L
57
Schafe und
Ziegen Anforderungen Anforderungen Anforderungen nach
nach Artikel 3 nach Artikel 2 Artikel 4,5 und 6
und 6 der Ent- der Entscheidung der Entscheidung der
scheidung der 96/509/EG der Kommission 96/510/EG
Kommission Kommission vom vom 18. Juli 1996 über
96/510/EG vom 18. Juli 1996 über Abstammungs- und
18. Juli 1996 genealogische und Zuchtbescheinigungen
über Abstam- tierzüchterische für die Einfuhr von
mungs- und Anforderungen bei Zuchttieren, ihrem
Zuchtbescheini- der Einfuhr von Sperma, ihren Eizellen
gungen für die Sperma bestimmter und Embryonen, ABl Nr
Einfuhr von Tiere, ABl Nr L 210, geändert durch
Zuchttieren, L 210 die Entscheidung
ihrem Sperma, 2004/186/EG der
ihren Eizellen Kommission vom 16.
und Embryonen, Februar 2004 zur
ABl Nr L 210, Änderung bestimmter
geändert durch Anhänge der Entschei-
die Entscheidung dung 96/510/EG hin-
2004/186/EG der sichtlich der tier-
Kommission vom züchterischen Be-
16. Februar 2004 dingungen für die
zur Änderung be- Einfuhr von Sperma,
stimmter Anhänge Eizellen und Embryonen
der Entscheidung von Equiden, ABl Nr
96/510/EG hin- L 57
sichtlich der
tierzüchterischen
Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma,
Eizellen und
Embryonen von Equiden
ABl Nr L 57
Equiden Anforderungen nach Anforderungen nach
Artikel 3 und 6 der Artikel 4,5 und 6 der
Entscheidung 96/510/EG Entscheidung 96/510/EG
der Kommission vom der Kommission vom
18. Juli 1996 über 18. Juli 1996 über
Abstammungs- und Zucht- Abstammungs- und Zucht-
bescheinigungen für die bescheinigungen für die
Einfuhr von Zuchttieren, Einfuhr von Zuchttieren,
ihrem Sperma, ihren Ei- ihrem Sperma, ihren Ei-
zellen und Embryonen, zellen und Embryonen,
ABl Nr L 210, geändert ABl Nr L 210, geändert
durch die Entscheidung durch die Entscheidung
2004/186/EG der 2004/186/EG der
Kommission vom Kommission vom
16. Februar 2004 zur 16. Februar 2004 zur
Änderung bestimmter Änderung bestimmter
Anhänge der Entscheidung Anhänge der Entscheidung
96/510/EG hinsichtlich 96/510/EG hinsichtlich
der tierzüchterischen der tierzüchterischen
Bedingungen für die Bedingungen für die
Einfuhr von Sperma, Einfuhr von Sperma,
Eizellen und Embryonen Eizellen und Embryonen
von Equiden, ABl Nr L 57 von Equiden, ABl Nr L 57