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Auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen, die im Herkunftsland die fachliche Eignung zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zur beruflichen Beratung über Pflanzenschutz begründen, findet das Salzburger BerufsanerkennungsgesetzBerufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (S.BAGBQ-AnerG) Anwendung. Die Anforderungen nach § 6 Abs 5 entsprechen dem Qualifikationsniveau gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit b bis d S.BAGBQ-AnerG (Befähigungsnachweise). Für die Anerkennung ist die Landesregierung zuständig.
Auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen, die im Herkunftsland die fachliche Eignung zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zur beruflichen Beratung über Pflanzenschutz begründen, findet das Salzburger BerufsanerkennungsgesetzBerufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (S.BAGBQ-AnerG) Anwendung. Die Anforderungen nach § 6 Abs 5 entsprechen dem Qualifikationsniveau gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit b bis d S.BAGBQ-AnerG (Befähigungsnachweise). Für die Anerkennung ist die Landesregierung zuständig.