§ 8 Sbg. NG § 8

Salzburger Notifikationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2018 bis 31.12.9999
Umsetzungshinweis

§ 8

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98(EU) 2015/34/EG1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 229. Juni 1998, ABl Nr L 24, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl Nr L 217, und der Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl L 363,September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften überfür die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 241 vom 17. September 2015.

Stand vor dem 27.08.2018

In Kraft vom 26.09.2009 bis 27.08.2018
Umsetzungshinweis

§ 8

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98(EU) 2015/34/EG1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 229. Juni 1998, ABl Nr L 24, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl Nr L 217, und der Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl L 363,September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften überfür die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 241 vom 17. September 2015.

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