§ 6 Sbg. Nast-V (weggefallen)

Salzburger Nadelstich-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie des Rates 2010/32/EU zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus§ 6 Sbg. Nast- und Gesundheitssektor, ABl Nr L 134 vom 1.6.2010V seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 31.08.2013 bis 30.04.2021
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie des Rates 2010/32/EU zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus§ 6 Sbg. Nast- und Gesundheitssektor, ABl Nr L 134 vom 1.6.2010V seit 30.04.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten