§ 12 LDHG 2015 (weggefallen)

Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeslehrpersonen-Schutzkommission und der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission haben Anspruch auf Reisegebühren nach den für Landesbedienstete geltenden Vorschriften§ 12 LDHG 2015 seit 31.03.2019 weggefallen. Die Ansprüche sind bei der Landesregierung geltend zu machen, die darüber entscheidet.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.03.2019
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeslehrpersonen-Schutzkommission und der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission haben Anspruch auf Reisegebühren nach den für Landesbedienstete geltenden Vorschriften§ 12 LDHG 2015 seit 31.03.2019 weggefallen. Die Ansprüche sind bei der Landesregierung geltend zu machen, die darüber entscheidet.

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