§ 14 LDHG 2015 (weggefallen)

Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 3 Abs. 1 Z 7 und 8 sowie die §§ 6 bis 8 dienen der Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12§ 14 LDHG 2015 seit 31.12.2018 weggefallen. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl Nr L 183 vom 29. Juni 1989), in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Anpassung einiger Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle (ABl Nr L 311 vom 21. November 2008).

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.2018
§ 3 Abs. 1 Z 7 und 8 sowie die §§ 6 bis 8 dienen der Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12§ 14 LDHG 2015 seit 31.12.2018 weggefallen. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl Nr L 183 vom 29. Juni 1989), in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Anpassung einiger Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle (ABl Nr L 311 vom 21. November 2008).

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