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(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung,:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51; Gesetz BGBl I Nr 58/2018; | |||||||||
2. | Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194; Gesetz BGBl I Nr 112/2018. |
(2) Dieses Gesetz verweist auf die diese Gesetze durch Änderungen bis zu den im Folgenden letztzitiertenVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, diese einschließendzum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), erhalten haben:ABl Nr L 119 vom 4. Mai 2016.
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(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung,:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51; Gesetz BGBl I Nr 58/2018; | |||||||||
2. | Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194; Gesetz BGBl I Nr 112/2018. |
(2) Dieses Gesetz verweist auf die diese Gesetze durch Änderungen bis zu den im Folgenden letztzitiertenVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, diese einschließendzum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), erhalten haben:ABl Nr L 119 vom 4. Mai 2016.
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