§ 14 Sbg. KBG 2007 (weggefallen)

Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
Kindergartenarten

§ 14

Die Kindergärten unterteilen sich:

a)

nach dem Rechtsträger und der Zugänglichkeit in öffentliche Kindergärten und Privatkindergärten;

b)

nach der Art der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder im Hinblick auf ihre Entwicklung in allgemeine Kindergärten - im Folgenden kurz als Kindergärten bezeichnet - und heilpädagogische Kindergärten.

Sbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.08.2019
Kindergartenarten

§ 14

Die Kindergärten unterteilen sich:

a)

nach dem Rechtsträger und der Zugänglichkeit in öffentliche Kindergärten und Privatkindergärten;

b)

nach der Art der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder im Hinblick auf ihre Entwicklung in allgemeine Kindergärten - im Folgenden kurz als Kindergärten bezeichnet - und heilpädagogische Kindergärten.

Sbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.

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