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Die Rechtsträger öffentlicher Kindergärten und geförderter Privatkindergärten haben diese Kindergärten je nach den gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen bei Bedarf zum Zweck der neben der Schule praktischen Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen oder -pädagogen zur Verfügung zu stellenSbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.
Die Rechtsträger öffentlicher Kindergärten und geförderter Privatkindergärten haben diese Kindergärten je nach den gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen bei Bedarf zum Zweck der neben der Schule praktischen Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen oder -pädagogen zur Verfügung zu stellenSbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.