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Heilpädagogische Horte sind für die Betreuung, Erziehung und Beaufsichtigung von schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des Schulunterrichtes bestimmt und haben die im § 46 beschriebene Aufgabe unter Bedachtnahme auf Art und Grad der Beeinträchtigung nach erprobten Methoden der Heilpädagogik zu erfüllenSbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.
Heilpädagogische Horte sind für die Betreuung, Erziehung und Beaufsichtigung von schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des Schulunterrichtes bestimmt und haben die im § 46 beschriebene Aufgabe unter Bedachtnahme auf Art und Grad der Beeinträchtigung nach erprobten Methoden der Heilpädagogik zu erfüllenSbg. KBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen.