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Der Rechtsträger des Hortes hat die betriebsfreien Zeiten und die täglichen Zeiten, in denen der Hort zum Besuch durch die Kinder offen gehalten wird, festzusetzen und auf geeignete Weise bekannt zu machenSbg. Dabei sind zu berücksichtigen:
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Der Rechtsträger des Hortes hat die betriebsfreien Zeiten und die täglichen Zeiten, in denen der Hort zum Besuch durch die Kinder offen gehalten wird, festzusetzen und auf geeignete Weise bekannt zu machenSbg. Dabei sind zu berücksichtigen:
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