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(2) Die §§ 4 Abs 5 und 69a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28Sbg. Dezember 2009 in KraftKBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt eingebracht worden sind, beginnt die Entscheidungsfrist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.
(3) Die §§ 20 Abs 4 und 69a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(4) § 10 Abs 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(5) § 9 Abs 5a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 60/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(6) § 2a Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(7) § 22 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 94/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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(2) Die §§ 4 Abs 5 und 69a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28Sbg. Dezember 2009 in KraftKBG 2007 seit 31.08.2019 weggefallen. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt eingebracht worden sind, beginnt die Entscheidungsfrist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.
(3) Die §§ 20 Abs 4 und 69a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(4) § 10 Abs 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(5) § 9 Abs 5a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 60/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(6) § 2a Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
(7) § 22 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 94/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.