Salzburger Fischereiverordnung (Sbg. FischV) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Fischereiverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Jänner 2013, zur Durchführung des Salzburger Fischereigesetzes 2002 (Salzburger Fischereiverordnung (Sbg. FischV)StF: LGBl Nr 7/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 11 Abs 1 und 2, 18 Abs 5, 23 Abs 4, 30a, 33 Abs 5 und 42 Abs 5 des Salzburger Fischereigesetzes 2002, LGBl Nr 81/2002, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 24.11.2020 weggefallen.

Stand vor dem 24.11.2020

In Kraft vom 01.03.2013 bis 24.11.2020
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Jänner 2013, zur Durchführung des Salzburger Fischereigesetzes 2002 (Salzburger Fischereiverordnung (Sbg. FischV)StF: LGBl Nr 7/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 11 Abs 1 und 2, 18 Abs 5, 23 Abs 4, 30a, 33 Abs 5 und 42 Abs 5 des Salzburger Fischereigesetzes 2002, LGBl Nr 81/2002, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 24.11.2020 weggefallen.

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