§ 2 Sbg. EMF-V (weggefallen)

Salzburger elektromagnetische Felder-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 9§ 2 Sbg. Februar 2017 in KraftEMF-V seit 30.04.2021 weggefallen.

(2) Vor Inkrafttreten dieser Verordnung auf Grund des BSG oder der LArbO 1995 erlassene Bescheide werden durch diese Verordnung nicht berührt mit der Maßgabe, dass bescheidmäßige Vorschreibungen von Grenzwerten für elektromagnetische Felder außer Kraft treten und die in den §§ 3 bis 5 Verordnung elektromagnetische Felder, BGBl II Nr 179/2016, festgelegten Werte Anwendung finden.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 09.02.2017 bis 30.04.2021
(1) Diese Verordnung tritt mit 9§ 2 Sbg. Februar 2017 in KraftEMF-V seit 30.04.2021 weggefallen.

(2) Vor Inkrafttreten dieser Verordnung auf Grund des BSG oder der LArbO 1995 erlassene Bescheide werden durch diese Verordnung nicht berührt mit der Maßgabe, dass bescheidmäßige Vorschreibungen von Grenzwerten für elektromagnetische Felder außer Kraft treten und die in den §§ 3 bis 5 Verordnung elektromagnetische Felder, BGBl II Nr 179/2016, festgelegten Werte Anwendung finden.

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