§ 3 Sbg. EMF-V (weggefallen)

Salzburger elektromagnetische Felder-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26§ 3 Sbg. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20EMF-V seit 30.04.2021 weggefallen. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG, ABl Nr L 179 vom 29. Juni 2013.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 09.02.2017 bis 30.04.2021
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26§ 3 Sbg. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20EMF-V seit 30.04.2021 weggefallen. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG, ABl Nr L 179 vom 29. Juni 2013.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten