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(1) Die §§ 4 Abs 1 und 4, 10 Abs 2 und 19 Abs 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs 3, 4 Abs 6, 14 Abs 1 und 15 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
(3) § 7 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2015 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(4) Die §§ 3 Abs 2 und 2a sowie 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
(5) Die §§ 4 Abs 1, 2, 3 und 4 sowie 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 114/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(6) § 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) Die §§ 4 Abs 1 und 4, 10 Abs 2 und 19 Abs 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs 3, 4 Abs 6, 14 Abs 1 und 15 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
(3) § 7 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2015 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(4) Die §§ 3 Abs 2 und 2a sowie 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
(5) Die §§ 4 Abs 1, 2, 3 und 4 sowie 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 114/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(6) § 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.