§ 3 MSV-S (weggefallen)

Mindestsicherungsverordnung-Sonderbedarfe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Aus Anlass der Geburt eines oder mehrerer Kinder kann als Hilfe zur Deckung des daraus resultierenden Mehrbedarfs eine pauschale Geldleistung in Höhe von 62,5 % des Mindeststandards gemäß § 10 Abs 1 Z 1 MSG je Kind gewährt werden§ 3 MSV-S seit 31.12.2020 weggefallen. Ansuchen darauf können von den obsorgeberechtigten Personen der Kinder und nur im Entbindungsmonat und darauf folgenden Monat gestellt werden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.2020
Aus Anlass der Geburt eines oder mehrerer Kinder kann als Hilfe zur Deckung des daraus resultierenden Mehrbedarfs eine pauschale Geldleistung in Höhe von 62,5 % des Mindeststandards gemäß § 10 Abs 1 Z 1 MSG je Kind gewährt werden§ 3 MSV-S seit 31.12.2020 weggefallen. Ansuchen darauf können von den obsorgeberechtigten Personen der Kinder und nur im Entbindungsmonat und darauf folgenden Monat gestellt werden.

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