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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann als Geld- oder Sachleistung sowie im Fall des Abs 1 Z 1 auch in Form von Haftungsübernahmen gewährt werden§ 2 MSV-L seit 31.12.2020 weggefallen. Sie kann von Bedingungen abhängig gemacht oder unter Auflagen gewährt werden.
(3) Art und Ausmaß der Hilfeleistung sind so zu bestimmen, dass die Behebung der sozialen Gefährdung auf die kostengünstigste, wirtschaftlichste und zweckmäßigste Weise herbeigeführt wird.
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(2) Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann als Geld- oder Sachleistung sowie im Fall des Abs 1 Z 1 auch in Form von Haftungsübernahmen gewährt werden§ 2 MSV-L seit 31.12.2020 weggefallen. Sie kann von Bedingungen abhängig gemacht oder unter Auflagen gewährt werden.
(3) Art und Ausmaß der Hilfeleistung sind so zu bestimmen, dass die Behebung der sozialen Gefährdung auf die kostengünstigste, wirtschaftlichste und zweckmäßigste Weise herbeigeführt wird.