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Bedienstete, die
1. | Mitglied der Landesregierung, Direktorin oder Direktor des Landesrechnungshofes oder | |||||||||
2. | Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreterin oder -Stellvertreter oder Stadträtin oder Stadtrat der Stadt Salzburg, | |||||||||
3. | Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretärin oder Staatssekretär, Präsidentin oder Präsident des Rechnungshofes, Präsidentin oder Präsident des Nationalrats, Obfrau oder Obmann eines Klubs des Nationalrats, Mitglied der Volksanwaltschaft, | |||||||||
4. | Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften | |||||||||
sind, sind für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst zu stellen. |
Bedienstete, die
1. | Mitglied der Landesregierung, Direktorin oder Direktor des Landesrechnungshofes oder | |||||||||
2. | Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreterin oder -Stellvertreter oder Stadträtin oder Stadtrat der Stadt Salzburg, | |||||||||
3. | Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretärin oder Staatssekretär, Präsidentin oder Präsident des Rechnungshofes, Präsidentin oder Präsident des Nationalrats, Obfrau oder Obmann eines Klubs des Nationalrats, Mitglied der Volksanwaltschaft, | |||||||||
4. | Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften | |||||||||
sind, sind für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst zu stellen. |