§ 138 MagBeG (weggefallen)

Magistrats-Bedienstetengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Im Fall der Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Disziplinarkommission ist § 73 Abs 2 § 138 MagBeGund 3 AVG nicht anzuwenden seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.2013
Im Fall der Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Disziplinarkommission ist § 73 Abs 2 § 138 MagBeGund 3 AVG nicht anzuwenden seit 31.12.2013 weggefallen.

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