Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Nach der Wahl derdes Präsidenten-StellvertreterStellvertreters wählt der Landtag aus dem Kreis seiner Mitglieder mit Ausnahme des Präsidenten und derdes Präsidenten-StellvertreterStellvertreters sowie der Mitglieder der Landesregierung mit einfacher Mehrheit drei Ordner.
(2) Den Ordnern obliegt unter der Leitung des Präsidenten die Sorge für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung während der Verhandlungen des Landtages.
(1) Nach der Wahl derdes Präsidenten-StellvertreterStellvertreters wählt der Landtag aus dem Kreis seiner Mitglieder mit Ausnahme des Präsidenten und derdes Präsidenten-StellvertreterStellvertreters sowie der Mitglieder der Landesregierung mit einfacher Mehrheit drei Ordner.
(2) Den Ordnern obliegt unter der Leitung des Präsidenten die Sorge für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung während der Verhandlungen des Landtages.