§ 4 LHG 2017 (weggefallen)

Landeshaushaltsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Gemäß Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 wird für die Jahre 2018 bis 2021 folgende, auf der Gliederung des Anhanges 2 zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 basierende rechtlich verbindliche mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung festgelegt:

Die vorstehenden Tabellen stellen eine Grobplanung im Sinne des Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 dar, weswegen sich im Einzelfall die jeweiligen Daten nur nach Maßgabe notwendiger Gegebenheiten ändern können.

§ 4 LHG 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Gemäß Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 wird für die Jahre 2018 bis 2021 folgende, auf der Gliederung des Anhanges 2 zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 basierende rechtlich verbindliche mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung festgelegt:

Die vorstehenden Tabellen stellen eine Grobplanung im Sinne des Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 dar, weswegen sich im Einzelfall die jeweiligen Daten nur nach Maßgabe notwendiger Gegebenheiten ändern können.

§ 4 LHG 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

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