§ 21h L-VBG (weggefallen)

Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.05.2015 bis 31.12.9999
Die von der Leistungsfeststellungskommission vorgenommene Leistungsfeststellung kann vom Vertragsbediensteten innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung des Beurteilungsschreibens vor Gericht angefochten werden§ 21h L-VBG seit 13.05.2015 weggefallen.

Stand vor dem 13.05.2015

In Kraft vom 01.03.2013 bis 13.05.2015
Die von der Leistungsfeststellungskommission vorgenommene Leistungsfeststellung kann vom Vertragsbediensteten innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung des Beurteilungsschreibens vor Gericht angefochten werden§ 21h L-VBG seit 13.05.2015 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten