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Die Landesregierung hat im Rahmen des Internetauftrittes des Landes die Salzburger Landes-Zeitung (1SLZ) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 17deutscher Sprache herauszugeben. Feber 1993, LGBl Nr 75,Der Inhalt der Salzburger Landes-Zeitung ist von der Landesregierung über das Landesgesetzblatt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2002 außer Kraftdie Adresse www.salzburg.gv.at zur Abfrage bereit zu halten.
Die Landesregierung hat im Rahmen des Internetauftrittes des Landes die Salzburger Landes-Zeitung (1SLZ) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 17deutscher Sprache herauszugeben. Feber 1993, LGBl Nr 75,Der Inhalt der Salzburger Landes-Zeitung ist von der Landesregierung über das Landesgesetzblatt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2002 außer Kraftdie Adresse www.salzburg.gv.at zur Abfrage bereit zu halten.